
FinanzKommission Gesundheit legt ersten Bericht vor66 konkrete Empfehlungen zur kurzfristigen Stabilisierung der Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung ab 2027
30. März 2026, von Bundesministerium für Gesundheit

Foto: BMG/Xander Heinl
Die FinanzKommission Gesundheit (FKG) hat ihren ersten Bericht vorgelegt und am 30. März 2026 im Rahmen einer Bundespressekonferenz an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken übergeben. Der Bericht enthält 66 konkrete Empfehlungen, die darauf abzielen, die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung kurzfristig ab dem Jahr 2027 zu stabilisieren. Auch Prof. Dr. Jonas Schreyögg (HCHE/Universität Hamburg) ist Mitglied der 10-köpfigen FinanzKommission, die Expert:innen aus Medizin, Gesundheitsökonomie und Sozialrecht vereint.
Die Analysen der Kommission zeigen eine Finanzierungslücke von rund 15 Milliarden Euro im Jahr 2027, die ohne weitere Maßnahmen bis 2030 auf etwa 40 Milliarden Euro ansteigt. Mit der zunehmenden Finanzierungslücke würden zugleich die Beitragssätze steigen, wodurch das Solidaritätsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung zunehmend unter Druck gerät. Für Versicherte und Arbeitgeber ergibt sich eine Mehrbelastung von durchschnittlich rund 260 Euro im Jahr 2027 bis hin zu etwa 680 Euro im Jahr 2030, bei einer maximalen Mehrbelastung von 1.440 Euro jährlich in 2030.
Diese Mehrbelastungen lassen sich vor allem durch den starken Anstieg der Ausgaben erklären. Ausschlaggebend ist dabei insbesondere die Entwicklung von Preisen und Vergütungen im Gesundheitswesen sowie frühere politische Entscheidungen, die in vielen Bereichen vom Grundsatz stabiler Beitragssätze abgewichen sind. Auf der Einnahmenseite besteht zudem eine erhebliche Abhängigkeit von der Lage am Arbeitsmarkt.
Die 66 Empfehlungen mit einem Gesamtvolumen von etwa 42 Milliarden Euro in 2027 und 64 Milliarden Euro in 2030 umfassen Maßnahmen auf der Ausgaben- und Einnahmenseite. Eine der zentralen Empfehlungen ist die stärkere Bindung der Ausgabenentwicklung an die Einnahmen.
Weitere Bausteine sind die Stärkung einer evidenzbasierten, wissenschaftlich fundierten Versorgung sowie Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Prävention. Auf der Einnahmenseite empfiehlt die Kommission Maßnahmen zur Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sowie eine angemessene steuerliche Finanzierung versicherungsfremder Leistungen.
Alle 66 Empfehlungen wurden von der Kommission unabhängig erstellt, einstimmig verabschiedet und in drei Kategorien eingeordnet: Die sechs Empfehlungen der Kategorie A* können die Versorgungsqualität durch Abbau von Über- und Fehlversorgung sogar verbessern und sparen zugleich rund eine Milliarde Euro in 2027. 46 Empfehlungen der Kategorie A eröffnen eine Auswahl an Maßnahmen mit einer Gesamtwirkung von etwa 37 Milliarden Euro in 2027, ohne dabei die Versorgung zu beeinträchtigen. Kategorie B umfasst die übrigen 14 Empfehlungen mit einem Finanzvolumen von sechs Milliarden Euro in 2027, bei denen unsichere oder potentiell negative Effekte auf die Qualität, den Zugang oder die Verteilungsgerechtigkeit nicht ausgeschlossen werden können.
Die 66 Empfehlungen der Kommission wurden unter Einbezug eines zweistufigen Beteiligungsverfahrens erarbeitet. Dabei wurden mehr als 1.700 Vorschläge von verschiedenen Stakeholdern eingebracht. Ergänzend dazu fanden Fach- und Expert:innengespräche statt.
Bis Ende 2026 wird die Kommission einen zweiten Bericht vorlegen, der mittel- und langfristig wirksame Strukturreformen behandelt.
Die Zusammenfassung des Berichts finden Sie hier. Weitere Informationen zur FinanzKommission Gesundheit unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/finanzkommission-gesundheit.

