
Forschungsprojekt untersucht einheitliche, sektorengleiche Vergütung für ambulant-stationäre Leistungen
11. Mai 2020, von Andrea Bükow

Foto: HCHE / Gregor Schläger
Fallpauschalen für die Krankenhäuser, Einzelleistungen für die Praxen: Medizinische Leistungen wie Operationen, die sowohl ambulant als auch stationär durchgeführt werden können, werden bislang je nach Sektor unterschiedlich bezahlt. Dadurch besteht die Möglichkeit, dass der Patient nicht im für ihn angemessenen Sektor behandelt wird. Wie muss ein einheitliches, übergreifendes Vergütungssystem ausgestaltet sein, damit die in verschiedenen Sektoren gleich erbrachten Leistungen berücksichtigt und Fehlsteuerungen vermieden werden können? Das untersucht jetzt ein vom Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses mit 1,1 Millionen Euro gefördertes Projekt. Unter Leitung des Hamburg Center for Health Economics (HCHE) der Universität Hamburg arbeiten die Technische Universität Berlin (TU Berlin), das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland (Zi), das Deutsche Krankenhausinstitut (DKI) und der BKK Dachverband gemeinsam am Konzept einer einheitlichen, sektorengleichen Vergütung (ESV).